- Leihmutter
- Leih|mut|ter 〈f. 8u; umg.〉 Frau, die (gegen Bezahlung) für eine andere ein Kind austrägt; Sy Ersatzmutter (2)
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Leih|mut|ter, die:Frau, die für eine andere Frau, die ein Kind nicht empfangen od. austragen kann, deren Kind austrägt.* * *
ILeihmutter,Bezeichnung für eine Frau, die ein fremdes Kind austrägt und nach der Geburt den leiblichen Eltern, von denen die Keimzellen (die Eizelle und das Spermium) stammen, zurückgibt. Die Befruchtung erfolgt in der Regel auf künstlichem Wege (z. B. durch In-vitro-Fertilisation, Besamung). Nach der Geburt kann der Säugling von den leiblichen Eltern adoptiert werden. Weil es dabei zu kaum lösbaren rechtlichen und ethischen Konflikten kommen kann und weil sich rasch gewerbliche Vermittlungsagenturen für Leihmutterschaften bildeten, ist die Vermittlung von Leihmüttern in Deutschland seit 1989 verboten. Mittlerweile ist auch die Leihmutterschaft selbst nach dem seit 1. Januar 1992 geltenden Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten.IILeihmutter,Ersatzmutter, Mietmutter, Ammenmutter, Surrogatmutter, Bezeichnung für eine Frau, die für eine andere Frau eine Schwangerschaft austrägt und das geborene Kind dieser Frau (der genetischen Mutter) übergibt. Der noch nicht implantierte Embryo der genetischen Mutter wird durch Embryotransfer auf die Leihmutter übertragen. Dieses Verfahren ist aus ethischen wie medizinischen Gründen weltweit heftig umstritten und in Deutschland unter Strafandrohung verboten (Embryonenschutzgesetz).* * *
Leih|mut|ter, die: Frau, die für eine andere Frau, die ein Kind nicht empfangen od. austragen kann, deren Kind austrägt: Per Spritze empfängt eine so genannte L. den Samen des Ehemannes; nach neun Monaten übergibt sie ... dem unfruchtbaren Ehepaar das ersehnte Kind (Spiegel 24, 1980, 233); Möglich sei es auch, das außerhalb des Mutterleibes gezeugte Kind einer so genannten „Leihmutter“ einzupflanzen (Welt 3. 2. 84, 16).
Universal-Lexikon. 2012.